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UNSERE DIENSTLEISTUNGEN                                                                              English

Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät mittelständische Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit in die USA, bei der Kooperation mit amerikanischen Vertragspartnern oder sonstigen rechtlichen Fragestellungen mit USA-Bezug.

Unsere Beratungsschwerpunkte sind die folgenden:

General Corporate


Als Teil unserer wirtschaftsrechtlichen Beratung beraten wir Unternehmen bei der Gründung von Tochtergesellschaften über  Lizenz-, Manufaktur- und Vertriebsverträgen und Joint Ventures mit amerikanischen Kooperationspartnern bis zur Übernahme von amerikanischen Zielunternehmen. Dabei werden nicht nur gesellschaftsrechtliche und steuerliche Gesichtspunkte mit unseren Mandanten diskutiert, sondern auch Bereiche wie das amerikanisches Arbeitsrecht, Geschäftsführerverträge, die Begründung von Arbeitsverhältnissen mit amerikanischen Angestellten sowie Aktienoptionspläne und andere Beteiligungsmodelle angesprochen. Ein weiterer Tätigkeitschwerpunkt ist die Beratung im Vergaberecht und dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen an die amerikanische Bundesregierung und amerikanische Ministerien.

Mergers and Acquisitions

Ein Schwerpunkt unsere Kanzlei ist die rechtliche Beratung bei M&A Transaktionen. Wir beraten dabei Verkäufer oder Käufer von mittelständischen Unternehmen bei der Entscheidung ob und wie ein Kauf oder Verkauf angegangen werden soll, über die ersten Verhandlungen mit möglichen Interessenten über den Letter Of Intent bis zum Closing. Wir beraten bei der rechtichen Strukturierung durch Asset oder Stock Deals über die Due Diligence Prüfung und Einholung staatlicher Genehmigungen bis zur Verhandlung wesentlicher Verträge zum Abschluss der M&A Transaktion. Daneben beraten wir Investoren und Mangement Teams bei Management Buyouts und Buyouts mit in- und ausländischen strategischen und Finanzinvestoren.

Corporate Finance

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Beratung bei der Finanzierung der Unternehmensexpansion in den USA oder Verhandlungen mit amerikanischen Finanzinstituten oder Eigenkapitalinvestoren wie Private Equity- oder Venture Capital Fonds oder Angel Investoren. Wir stehen dabei unseren Mandanten bei Private Placements zur Verfügung und beraten im amerikanischen Wertpapierrecht bei dem Anbieten von Wertpapieren an amerikanische Investoren.

Corporate Restructurings & Bankruptcy Proceedings

Daneben beraten wir Unternehmen bei der Unternehmensrestrukturierung und Formwechseln, welche teilweise notwendig werden, falls eine M&A Transaktion oder IPO geplant sind. Wir beraten daneben auch im amerikanischen Insolvenzrecht (Chapter 7 und Chapter 11) Gläubiger oder Unternehmen, welche ein Insolvenzverfahren einleiten moechten. Ein Schwerpunkt dabei ist die Beratung bei Insolvenzverfahren, bei denen Assets ueber mehrere Länder verteilt sind.

Dispute Resolution

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen und rechtlichen Ansprüchen in amerikanischen Gerichts- und Arbitrationsverfahren. Wir vertreten dabei Kläger und Beklagte bei Vergleichsverhandlungen, staatlichen und bundesstaatlichen Gerichtsverfahren und Mediationsverfahren. Daneben beraten wir Unternehmen bei der Durchsetzung ausstehender Rechnungen mit Vertrag
spartnern in den USA sowie bei Investigationen amerikanischer Bundesbehörden wegen angeblichen Verstössen des Foreign Corrupt Practices Act sowie amerikanischen Exportkontrollgesetzen.

Immigration

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Beratung von Unternehmen und Unternehmern bei einwanderungsrechtlichen Fragestellungen. Wir beraten dabei ausländische Investoren bei Visumsanträgen für Manager und anderen Angestellten inTochtergesellschaften in den USA. Daneben beraten unsere Einwanderungsanwälte hiesige Unternehmen bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte (H-1B) und dem Sponsern von Greencards für ausländische Mitarbeiter. Wir beraten ausländische Privatinvestoren über die verschiedenen rechtlichen Optionen in die USA einzuwandern und über eine Investition eine dauerhafte Niederlassungsgenehmigung (Greencard) zu erlangen. Unsere Einwanderungsanwälte beraten daneben bei dem Sponsern von ausländischen Familienmitgliedern, der Beantragung der amerikanischen Staatsbürgerschaft sowie Anträgen zur Beibehaltung von Staatsbürgerschaften unter Beibehaltung der bisherigen.

International Estate Planning & Tax Matters

Unsere Kanzlei berät US-Bürger mit Eigentum in Europa bei der Errichtung von Testamenten und Trusts unter Beachtung steuerlicher und erbschaftsrechtlicher und wirschaftlicher Gesichtspunkte. Daneben stehen wir Europäern zur Seite, welche in den USA geerbt haben und ihre Interessen als Erben gerichtlich durchsetzen m
öchten. Wir stehen dabei Mandanten bei der Nachlassverwaltung zur Verfügung und vertraten Erben bei Erbstreitigkeiten vor amerikanischen Gerichten.  

Cultural Coaching

Ein Vorteil unserer Rechtsanwaltskanzlei ist dabei, dass sie von Rechtsanwälten mit der Zielsetzung gegründet wurde, deutschsprachigen Investoren nicht nur erstklassige rechtliche Beratungsdienstleistungen ohne die Beratungskosten amerikanischer Grosskanzleien anzubieten, sondern unsere Mandanten dabei auch durch die kulturellen Fallstricke zu coachen, welche dem ein oder anderen ausländischen Investor in den USA anfangs das Leben schwer machen können. Unsere Kanzlei wurde von Anwälten gegründet, welche in Grosskanzleien praktiziert haben, jedoch das Erfordernis gesehen haben, persönliche Beratung für europäische Investoren mit niedrigen Rechtsgebühren zu verbinden. Dies ist auch einer der Gründe dafür, dass wir zahlreiche namhafte Unternehmen aus  deutschsprachigen Ländern rechtlich betreuen, von Startups bis zu Unternehmen mit über $1 Mrd. Umsatz.

HK Law ist Amerika’s Kanzlei für den deutschen Mittelstand.


Sie finden zus
ätzliche Informationen zu ausgewählten Rechtsgebieten unter Publications.

 

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