|
UNSERE
DIENSTLEISTUNGEN
English
Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät
mittelständische Unternehmen
aus dem deutschsprachigen Raum bei ihrer geschäftlichen
Tätigkeit in die USA, bei der
Kooperation mit amerikanischen Vertragspartnern oder sonstigen
rechtlichen Fragestellungen mit USA-Bezug.
Unsere
Beratungsschwerpunkte
sind die folgenden:
General Corporate
Als Teil unserer wirtschaftsrechtlichen
Beratung beraten wir Unternehmen bei der Gründung
von Tochtergesellschaften über Lizenz-,
Manufaktur- und Vertriebsverträgen
und Joint Ventures mit
amerikanischen Kooperationspartnern bis zur Übernahme
von amerikanischen Zielunternehmen. Dabei werden nicht nur
gesellschaftsrechtliche und steuerliche Gesichtspunkte mit unseren
Mandanten diskutiert, sondern auch Bereiche wie das amerikanisches
Arbeitsrecht, Geschäftsführerverträge,
die Begründung
von Arbeitsverhältnissen
mit amerikanischen Angestellten sowie Aktienoptionspläne
und andere Beteiligungsmodelle angesprochen. Ein weiterer Tätigkeitschwerpunkt
ist die Beratung im Vergaberecht und dem Verkauf von Produkten und
Dienstleistungen an die amerikanische Bundesregierung und
amerikanische Ministerien.
Mergers and Acquisitions
Ein Schwerpunkt unsere Kanzlei ist die
rechtliche Beratung bei M&A Transaktionen. Wir beraten dabei Verkäufer
oder Käufer
von mittelständischen
Unternehmen bei der Entscheidung ob und wie ein Kauf oder Verkauf
angegangen werden soll, über
die ersten Verhandlungen mit möglichen
Interessenten
über den Letter Of Intent bis zum Closing. Wir beraten
bei der rechtichen Strukturierung durch Asset oder Stock Deals
über
die Due Diligence Prüfung und Einholung staatlicher Genehmigungen
bis zur Verhandlung wesentlicher Verträge
zum Abschluss der M&A Transaktion. Daneben beraten wir Investoren
und Mangement Teams bei Management Buyouts und Buyouts mit in- und
ausländischen
strategischen und Finanzinvestoren.
Corporate Finance
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei
ist die Beratung bei der Finanzierung der Unternehmensexpansion in
den USA oder Verhandlungen mit amerikanischen Finanzinstituten oder
Eigenkapitalinvestoren wie Private Equity- oder Venture Capital
Fonds oder Angel Investoren. Wir stehen dabei unseren Mandanten bei
Private Placements zur Verfügung und
beraten im amerikanischen Wertpapierrecht bei dem Anbieten von
Wertpapieren an amerikanische Investoren.
Corporate
Restructurings & Bankruptcy Proceedings
Daneben beraten wir Unternehmen bei der
Unternehmensrestrukturierung und Formwechseln, welche teilweise
notwendig werden, falls eine M&A Transaktion oder IPO geplant sind.
Wir beraten daneben auch im amerikanischen Insolvenzrecht (Chapter 7
und Chapter 11) Gläubiger
oder Unternehmen, welche ein Insolvenzverfahren einleiten moechten.
Ein Schwerpunkt dabei ist die Beratung bei Insolvenzverfahren, bei
denen Assets ueber mehrere Länder
verteilt sind.
Dispute Resolution
Unsere Rechtsanwälte
beraten Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen und
rechtlichen Ansprüchen
in amerikanischen Gerichts- und Arbitrationsverfahren. Wir vertreten
dabei Kläger
und Beklagte bei Vergleichsverhandlungen, staatlichen und
bundesstaatlichen Gerichtsverfahren und Mediationsverfahren. Daneben
beraten wir Unternehmen bei der Durchsetzung ausstehender Rechnungen
mit Vertragspartnern
in den USA sowie bei Investigationen amerikanischer Bundesbehörden
wegen angeblichen Verstössen
des Foreign Corrupt Practices Act sowie amerikanischen
Exportkontrollgesetzen.
Immigration
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei
ist die Beratung von Unternehmen und Unternehmern bei
einwanderungsrechtlichen Fragestellungen. Wir beraten dabei ausländische
Investoren bei Visumsanträgen
für Manager und anderen Angestellten
inTochtergesellschaften in den USA. Daneben beraten unsere
Einwanderungsanwälte
hiesige Unternehmen bei der Einstellung
ausländischer
Fachkräfte (H-1B) und dem Sponsern von Greencards für ausländische
Mitarbeiter. Wir beraten ausländische
Privatinvestoren über
die verschiedenen rechtlichen Optionen in die USA einzuwandern und
über
eine Investition eine dauerhafte Niederlassungsgenehmigung
(Greencard) zu erlangen. Unsere Einwanderungsanwälte
beraten daneben bei dem Sponsern von ausländischen
Familienmitgliedern, der Beantragung der amerikanischen Staatsbürgerschaft
sowie Anträgen
zur Beibehaltung von Staatsbürgerschaften
unter Beibehaltung der bisherigen.
International Estate Planning & Tax
Matters
Unsere
Kanzlei
berät US-Bürger
mit Eigentum in Europa bei der Errichtung von Testamenten und Trusts
unter Beachtung steuerlicher und erbschaftsrechtlicher und
wirschaftlicher Gesichtspunkte. Daneben stehen wir Europäern zur
Seite, welche in den USA geerbt haben und ihre Interessen als Erben
gerichtlich durchsetzen möchten.
Wir stehen dabei Mandanten bei der Nachlassverwaltung zur Verfügung
und vertraten Erben bei Erbstreitigkeiten vor amerikanischen
Gerichten.
Cultural
Coaching
Ein Vorteil unserer Rechtsanwaltskanzlei
ist dabei, dass sie von Rechtsanwälten mit
der Zielsetzung gegründet
wurde, deutschsprachigen Investoren nicht nur erstklassige
rechtliche Beratungsdienstleistungen ohne die Beratungskosten
amerikanischer Grosskanzleien anzubieten, sondern unsere Mandanten
dabei auch durch die kulturellen Fallstricke zu coachen, welche dem
ein oder anderen ausländischen
Investor in den USA anfangs das Leben schwer machen können. Unsere
Kanzlei wurde von Anwälten
gegründet,
welche in Grosskanzleien praktiziert haben, jedoch das Erfordernis
gesehen haben, persönliche
Beratung für
europäische
Investoren mit niedrigen Rechtsgebühren
zu verbinden. Dies ist auch einer der Gründe
dafür,
dass wir zahlreiche namhafte
Unternehmen aus deutschsprachigen Ländern
rechtlich betreuen, von
Startups bis zu Unternehmen mit über $1
Mrd. Umsatz.
HK Law
ist Amerika’s Kanzlei für
den deutschen Mittelstand.
Sie finden zusätzliche
Informationen zu ausgewählten Rechtsgebieten unter
Publications. |