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IMMIGRATION
English
Unsere Kanzlei
berät Unternehmen und Unternehmern bei
komplexen einwanderungsrechtlichen Fragestellungen von temporären
Visaanträgen über Anträge für Niederlassungsgenehmigungen
(Greencards) zu Fragen des amerikanischen Staatsangehörigkeitsrechts.
Wir beraten dabei ausländische
Investoren bei Visumsanträgen
für Manager und anderen Angestellten für
Tochtergesellschaften in den USA, welche vor Ort das Geschäft
leiten werden. Neben
Unternehmen beraten wir ausländische
Privatinvestoren über
die verschiedenen rechtlichen Optionen in die USA einzuwandern und
über
eine Investition eine dauerhafte Niederlassungsgenehmigung
(Greencard) zu erlangen. Dabei beraten wir Investoren in den
Bereichen des E-2 Investoremvisums sowie der EB-5
Investorengreencard.
Daneben beraten unsere
Einwanderungsanwälte
Hochtechnologieunternehmen bei der Einstellung
ausländischer
Fachkräfte (H-1B) und dem Sponsern von Greencards für ausländische
Mitarbeiter. Unsere Einwanderungsanwälte
beraten daneben bei dem Sponsern von ausländischen
Familienmitgliedern, Fragen betreffend das amerikanische Staatsbürgerschaftsrechts
sowie Anträgen
zur Beibehaltung von Staatsbürgerschaften
unter Beibehaltung der bisherigen.
Sie finden zusätzliche
Informationen zu dem Bereich des Einwanderungsrechts unter
Publications.
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